Stiftungshilfe seit über 50 Jahren!

Förderung

Wir fördern und unterstützen

„Von Mensch zu Mensch“ – Die PNP-Stiftung hilft!

Die PNP-Stiftung fördert und unterstützt in drei Bereichen:

Sozialer Bereich

  • Einzelschicksale
    Die Stiftung der Passauer Neuen Presse unterstützt das ganze Jahr über Familien und Einzelpersonen im gesamten Verbreitungsgebiet der Passauer Neuen Presse, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, zum Teil auch über einen längeren Zeitraum.
  • Projekte
    Die Stiftung der Passauer Neuen Presse hat es sich zur Aufgabe gemacht, beispielhafte soziale Projekte gemeinnütziger, steuerbegünstigter Organisationen zu unterstützen. Darüber hinaus fördert die Stiftung der Passauer Neuen Presse auch Institutionen und Vereine, die sich ehrenamtlich sozial und gesellschaftlich für Jung und Alt in unserer Region einsetzen.

Kultureller Bereich

  • Kulturelle Projekte
    Die Stiftung der Passauer Neuen Presse fördert als Kulturstiftung die zeitgenössische Kunst und Kultur aller Sparten, das heimische Brauchtum im Verbreitungsgebiet der Passauer Neuen Presse sowie die verschiedensten Veranstaltungen und Projekte. Im Zentrum der kulturellen Förderung steht der künstlerische Nachwuchs sowie Kinder‐ und Jugendkultur.

Institut für Journalistenausbildung der Passauer Neuen Presse e.V.

Den dritten Schwerpunkt bildet die Journalistenausbildung, hier ganz gezielt die Förderung des Instituts für Journalistenausbildung der Passauer Neuen Presse e. V.

Umfassende Informationen dazu erhalten Sie unter www.institut-journalisten.de.

Antragsberechtigung

Laut Satzung unterstützt und fördert die Stiftung:

  • alte, invalide Angehörige und ehemalige Angehörige der Passauer Neuen Presse GmbH
  • alte oder kranke bedürftige Personen innerhalb des Verbreitungsgebietes der Passauer Neuen Presse und ihrer Bezirksausgaben in Notfällen
  • Jugend, Sport, Kunst, Wissenschaft, Literatur, Journalismus und Brauchtum im Verbreitungsgebiet der Passauer Neuen Presse


Eine Anspruchsberechtigung ergibt sich aus oben genanntem Stiftungszweck.

Antragsprüfung und Entscheidungsverfahren

Über den Antrag entscheidet der Stiftungsrat der PNP‐Stiftung in der Regel zeitnah.

Wird eine Förderung durch die PNP‐Stiftung bewilligt, erhält der Antragsteller eine schriftliche Zusage. Diese gilt als verbindliche Zusage für die Bewilligung des Vorhabens bzw. des Anliegens.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonisch keine Auskünfte zum Stand des Entscheidungsverfahrens erteilt werden können!

Bewilligung oder Ablehnung

Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.

Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei unzutreffenden Angaben hinsichtlich der Kosten, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, kann die Stiftung eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern.

Förderanträge

Anträge auf kulturelle Fördermaßnahmen sowie Anträge auf soziale Unterstützungsleistungen müssen schriftlich gestellt werden (es gibt keine Antragsformulare): 

entweder per E‐Mail bei der Stiftungsbeauftragten: eva.fuchs@pnp.de

oder per Post an:
Stiftung der Passauer Neuen Presse
Medienstraße 5, 94036 Passau

Bei Stellung eines Sozialantrages reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Stiftung ein:

  • eine detaillierte Darstellung des Anliegens
  • Kopien über Ihr Einkommen (Gehalt, Unterhalt, Rente, Kindergeld etc.)
  • Falls Sie Sozialleistungen beziehen, bitten wir um Vorlage des letzten Bescheides mit vollständigem Berechnungsbogen
  • Kopien über Ihre regelmäßigen Monatsausgaben (Miete, Heizung, Strom/Gas, Versicherungen, Telefon etc.)
  • Falls Sie behindert sind, senden Sie uns eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises zu
  • Hinsichtlich Ihrer Erkrankungen legen Sie bitte Kopien von ärztlichen Attesten vor


Bei Stellung eines Kulturantrages reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Stiftung ein:

  • eine detaillierte Darstellung und Beschreibung Ihres Projektes bzw. Vorhabens (ggf. aussagekräftiges Bild‐ und Tonmaterial mit einreichen)
  • eine detaillierte Kostenaufstellung für das Projekt bzw. Vorhaben
  • einen Finanzierungsplan hinsichtlich Ihres Projektes bzw. Vorhabens


Fördermittel dürfen nur satzungsgemäßen Zwecken zugute kommen. Die Vorhaben und Anliegen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die PNP‐Stiftung ist berechtigt, Vorhaben, die sie gefördert hat, öffentlich zu begleiten.
Die Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der PNP‐Stiftung und in der Regel anonym oder mit ausdrücklicher Erlaubnis der Geförderten.

In jedem Fall bitten wir Sie um vorherige Abstimmung bei medienrelevanten Hinweisen auf eine Förderung durch die PNP‐Stiftung und um Verwendung des Stiftungs‐Logos!