Die PNP-Stiftung fördert und unterstützt in drei Bereichen:
Den dritten Schwerpunkt bildet die Journalistenausbildung, hier ganz gezielt die Förderung des Instituts für Journalistenausbildung der Passauer Neuen Presse e. V.
Umfassende Informationen dazu erhalten Sie unter www.institut-journalisten.de.
Laut Satzung unterstützt und fördert die Stiftung:
Eine Anspruchsberechtigung ergibt sich aus oben genanntem Stiftungszweck.
Über den Antrag entscheidet der Stiftungsrat der PNP‐Stiftung in der Regel zeitnah.
Wird eine Förderung durch die PNP‐Stiftung bewilligt, erhält der Antragsteller eine schriftliche Zusage. Diese gilt als verbindliche Zusage für die Bewilligung des Vorhabens bzw. des Anliegens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonisch keine Auskünfte zum Stand des Entscheidungsverfahrens erteilt werden können!
Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.
Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei unzutreffenden Angaben hinsichtlich der Kosten, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, kann die Stiftung eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern.
Anträge auf kulturelle Fördermaßnahmen sowie Anträge auf soziale Unterstützungsleistungen müssen schriftlich gestellt werden (es gibt keine Antragsformulare):
entweder per E‐Mail bei der Stiftungsbeauftragten: eva.fuchs@pnp.de
oder per Post an:
Stiftung der Passauer Neuen Presse
Medienstraße 5, 94036 Passau
Bei Stellung eines Sozialantrages reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Stiftung ein:
Bei Stellung eines Kulturantrages reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Stiftung ein:
Fördermittel dürfen nur satzungsgemäßen Zwecken zugute kommen. Die Vorhaben und Anliegen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Die PNP‐Stiftung ist berechtigt, Vorhaben, die sie gefördert hat, öffentlich zu begleiten.
Die Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der PNP‐Stiftung und in der Regel anonym oder mit ausdrücklicher Erlaubnis der Geförderten.
In jedem Fall bitten wir Sie um vorherige Abstimmung bei medienrelevanten Hinweisen auf eine Förderung durch die PNP‐Stiftung und um Verwendung des Stiftungs‐Logos!